mit dem Auslauf des Infektionsschutzgesetzes am 03.04.2022 und einer damit einhergehenden neuen Corona-Verordnung, entfallen in Baden-Württemberg ab sofort weitreichende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie.
Um unsere Kundinnen und Kunden sowie unser Team, aufgrund der aktuellen sehr hohen Corona Neuinfektionszahlen, bestmöglich zu schützen, tragen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin Schutzmasken.
Ferner möchten wir die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer medizinischen Maske oder wahlweise FFP2-Schutzmaske auch an Sie aussprechen.